idowa Trauerportal

FAQ – Traueranzeigen & Online-Gedenken

1. Ab wann ist eine Traueranzeige online sichtbar?

Die Online-Veröffentlichung erfolgt, sofern der Auftraggeber bei der Buchung der gedruckten Anzeige nicht ausdrücklich widersprochen hat.

Der Zeitpunkt richtet sich nach Ihrem Benutzerstatus:

Angemeldete Abonnenten: Sehen die Anzeige bereits am Tag des Erscheinens der gedruckten Zeitung ab 6 Uhr morgens im Portal.

Nicht angemeldete Nutzer: Die Traueranzeigen stehen ab dem zweiten Tag nach ihrem Erscheinen zur Verfügung.

Wollen Sie bereits jetzt alle Traueranzeigen sehen?

2. Wie lange bleibt eine Traueranzeige online?

Laufzeit: Online-Traueranzeigen sind grundsätzlich unbegrenzt verfügbar. Sie sollen dauerhaftes Gedenken und Erinnerung die Verstorbenen ermöglichen.

Löschung: Eine vorzeitige Entfernung ist ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers über unseren Kundenservice möglich.

3. Warum kann ich die Traueranzeige(n) nicht sehen?

Technische Ursache: Häufig verhindern Werbeblocker (Ad-Blocker) im Browser die Darstellung der Anzeigen unterhalb der Suchmaske.

Lösung: Prüfen Sie die Einstellungen in Ihrem Webbrowser, deaktivieren Sie Werbefilter oder Add-ons für dieses Portal, um alle Inhalte vollständig und korrekt zu laden.

4. Warum wurde eine Traueranzeige entfernt?

In Einzelfällen werden Anzeigen auf Wunsch der Hinterbliebenen aus dem Portal gelöscht.

Musterheft Traueranzeigen

Traueranzeigen Musterheft